Ratgeber · Rechnungsprüfung

Baurechnung und Nachtrag prüfen: Vom Auftrag bis zur abgerechneten Leistung.

Eine nachvollziehbare Prüfung verbindet Auftrag, Nachträge, Aufmaß, sichtbaren Leistungsstand und bisherige Zahlungen. So werden Rechenfehler, Abweichungen und fehlende Nachweise erkennbar.

Kurzantwort

Für die Prüfung werden mindestens Auftrag oder Angebot, die aktuelle Rechnung, zugehörige Aufmaße, vereinbarte Nachträge und vorhandene Leistungsnachweise benötigt. Geprüft werden Rechenwege, Mengen, Positionsbezug, Doppelungen und erkennbare Abweichungen – nicht die rechtliche Durchsetzbarkeit von Ansprüchen.

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Die Prüfgrundlage vollständig zusammenstellen

Eine Rechnung lässt sich nur im Zusammenhang mit dem beauftragten Leistungsumfang bewerten. Auch frühere Abschläge und freigegebene Änderungen gehören zur Prüfakte.

  • Hauptauftrag oder angenommenes Angebot
  • Leistungsverzeichnis und relevante Pläne
  • Nachträge und dokumentierte Änderungen
  • Aufmaße, Tagesberichte, Fotos und Lieferscheine
  • frühere Abschlagsrechnungen und Zahlungen
02

Rechnung rechnerisch und positionsbezogen prüfen

Zunächst werden Summen, Mengen mal Einheitspreis, Überträge, Abschläge und Umsatzsteuer kontrolliert. Danach folgt der Abgleich der abgerechneten Positionen mit Auftrag, Nachträgen und vorhandenen Nachweisen.

  • Rechenwege und Summen kontrollieren
  • Mengen mit Aufmaß oder Nachweisen abgleichen
  • nicht beauftragte oder geänderte Positionen markieren
  • Doppelungen und bereits abgerechnete Leistungen prüfen
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Nachträge getrennt betrachten

Ein Nachtrag sollte Anlass, zusätzliche oder geänderte Leistung, Mengen, Preisaufbau und zeitlichen Bezug nachvollziehbar darstellen. Fachlich kann geprüft werden, ob diese Angaben zusammenpassen und welche Nachweise fehlen.

Ob ein Anspruch rechtlich besteht oder durchsetzbar ist, gehört in eine Rechtsberatung und ist nicht Teil der fachlichen Prüfung.

04

Ergebnis als Klärungsliste aufbauen

Eine gute Ergebnisübersicht zeigt je Punkt, auf welche Rechnung oder Position sich die Feststellung bezieht, welche Unterlage fehlt und welche konkrete Rückfrage beantwortet werden sollte.

  • rechnerische Abweichungen
  • unklare oder fehlende Mengenbelege
  • Abweichungen vom dokumentierten Auftrag
  • offene Leistungs- und Schnittstellenfragen
  • Grenzen der digitalen oder unterlagenbasierten Prüfung

Fachliche Grenze

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information. Er ersetzt weder eine projektbezogene Ortsbesichtigung noch erforderliche Bauteilöffnungen, Labor-, Statik- oder Spezialprüfungen. Rechts- und Steuerberatung sind nicht Bestandteil des Angebots.

Häufige Fragen

Das Wichtigste kurz beantwortet.

Kann eine Baurechnung digital geprüft werden?+

Ja. Auftrag, Rechnung, Nachträge, Aufmaße und Nachweise können bundesweit digital geprüft werden. Bei unklarem Leistungsstand kann zusätzlich eine Ortsbesichtigung sinnvoll sein.

Werden Gewährleistungs- oder Zurückbehaltungsrechte bewertet?+

Nein. Das sind rechtliche Fragen. Die Leistung umfasst eine fachliche, rechnerische und wirtschaftliche Prüfung der bereitgestellten Unterlagen.

Können auch Aufmaße geprüft werden?+

Ja, soweit Rechenwege, Mengenansätze und geeignete Nachweise vorliegen. Nicht zugängliche oder nicht dokumentierte Maße können eine Vor-Ort-Prüfung erfordern.

Ist eine bestimmte Kürzung garantiert?+

Nein. Das Ergebnis benennt Auffälligkeiten und Klärungsbedarf, garantiert aber keine Kürzung, Erstattung oder sonstige wirtschaftliche Wirkung.

Nächster Schritt

Baurechnung, Aufmaß oder Nachtrag prüfen lassen.

Beschreiben Sie Projektphase, Fragestellung und vorhandene Unterlagen. Vertrauliche Dateien werden erst nach der ersten Einordnung angefordert.