Lingam Bau · Technische Zustandsdokumentation

Zustand festhalten, bevor Arbeiten Spuren hinterlassen.

Bautechnische Beweissicherung mit geordneter Sicht-, Foto- und Messdokumentation vor, während oder nach Bauarbeiten – für Bauherren, Nachbarn, Auftraggeber und Betriebe.

Ausgangszustand nachvollziehbar sichern

Bestehende Auffälligkeiten klar vom späteren Zustand trennen.

Eine strukturierte Bestandsaufnahme schafft eine gemeinsame Tatsachengrundlage. Sie dokumentiert sichtbare Zustände, ohne eine rechtliche Haftungs- oder Anspruchsbewertung vorwegzunehmen.

Bestand

Sichtbare Vorschäden und besondere Bauteilbereiche systematisch erfassen.

Fotos

Übersichts-, Bereichs- und Detailaufnahmen mit eindeutiger Zuordnung erstellen.

Protokoll

Feststellungen, Lagebezug, Messwerte, Zugänglichkeit und Grenzen dokumentieren.

Vergleich

Bei vereinbarter Nachkontrolle sichtbare Veränderungen gegenüberstellen.

Ablauf

Fünf Schritte für eine geordnete Dokumentation.

01

Prüfbereich festlegen

Gebäude, Räume, Fassaden, Außenanlagen, Nachbarbereiche, Bauteile und besondere Risikozonen eindeutig abgrenzen.

Ergebnis: nachvollziehbar zugeordnete technische Feststellungen.
02

Ist-Zustand aufnehmen

Sichtbare Risse, Abplatzungen, Verformungen, Feuchtezeichen, Oberflächen, Anschlüsse und Funktionsauffälligkeiten geordnet erfassen.

Ergebnis: nachvollziehbar zugeordnete technische Feststellungen.
03

Foto- und Messbezug herstellen

Aufnahmen, Lagebezug, Messpunkte, Datum, Raum beziehungsweise Bauteil und erforderliche Größenangaben nachvollziehbar zuordnen.

Ergebnis: nachvollziehbar zugeordnete technische Feststellungen.
04

Zustandsbericht erstellen

Prüfumfang, Methodik, Feststellungen, Fotos, Messwerte, nicht zugängliche Bereiche und Aussagegrenzen dokumentieren.

Ergebnis: nachvollziehbar zugeordnete technische Feststellungen.
05

Nachkontrolle vergleichen

Bei vereinbartem Folgetermin den späteren Zustand mit der Ausgangsdokumentation abgleichen und Veränderungen kennzeichnen.

Ergebnis: nachvollziehbar zugeordnete technische Feststellungen.

Mögliche Zusatzbausteine

Messung und Bildtechnik passend zum Prüfziel.

Je nach Objekt können Rissbreiten, Feuchte, Raumklima, Oberflächentemperaturen, Thermografie oder Drohnenaufnahmen in den vereinbarten Zustandsbericht einbezogen werden.

  • Riss- und MaßbezugMesspunkte, Lage und sichtbarer Verlauf dokumentieren.
  • Feuchte & ThermografieAuffällige Bereiche mit geeigneter Messtechnik ergänzen.
  • DrohnenaufnahmenDach, Fassade und schwer einsehbare Außenbereiche nach Flugprüfung erfassen.

Einsatzgebiet & Preis

Individuell nach Objekt und Dokumentationsumfang.

Der Preis richtet sich nach Gebäudezahl, Fläche, Zugänglichkeit, Anzahl der Räume und Bauteile, Messbedarf, Anfahrt, Berichtsumfang und einem möglichen Vergleichstermin.

Vor OrtSiegen und Umgebung, Köln, Frankfurt am Main und DortmundPreisindividuell nach bestätigtem Prüf- und BerichtsumfangBeweissicherung anfragen

FAQ

Häufige Fragen zur Beweissicherung.

Wann ist eine bautechnische Beweissicherung sinnvoll?+

Typisch ist sie vor Abbruch-, Erd-, Ramm-, Bohr-, Straßen- oder größeren Umbauarbeiten sowie vor dem Überdecken strittiger Leistungen. Ziel ist eine nachvollziehbare Ausgangsdokumentation sichtbarer Zustände.

Ist der Bericht automatisch gerichtsfest?+

Nein. Eine private technische Zustandsdokumentation kann eine wichtige Tatsachengrundlage sein, garantiert aber keine gerichtliche Anerkennung oder einen bestimmten Verfahrensausgang.

Wird ein selbständiges Beweisverfahren durchgeführt?+

Nein. Das selbständige Beweisverfahren ist ein gerichtliches Verfahren. Antrag, Beweisfragen, Fristen und rechtliche Strategie gehören zu einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt. Lingam Bau bietet technische Dokumentation, keine Rechtsberatung.

Kann eine Nachkontrolle vereinbart werden?+

Ja. Ein späterer Vergleichstermin kann gesondert vereinbart werden, damit dokumentierte Bereiche erneut aufgenommen und sichtbare Veränderungen gegenübergestellt werden.

Lingam Bau erstellt eine private technische Zustandsdokumentation. Rechtsberatung, Anträge nach § 485 ZPO, Beweisfragen, Fristen und die Vertretung in gerichtlichen Verfahren gehören nicht zum Angebot.

Eine gerichtliche Verwertbarkeit oder ein bestimmter Ausgang eines Streits wird nicht garantiert. Umfang und Verwendungszweck werden vor Auftragserteilung schriftlich festgelegt.

Nächster Schritt

Zustand vor einer Baumaßnahme dokumentieren lassen?

Nennen Sie Objekt, Anlass, betroffene Bereiche, geplanten Baubeginn und gewünschten Berichtsumfang. Sie erhalten eine individuelle Rückmeldung zu Termin und Preis.